Datenschutz und Zertifikate

Umweltpolitik

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acal bfi

Acal BFi Germany GmbH verfolgt die ständige Verbesserung des Umweltschutzes und Vermeidung von Umweltverschmutzung. Zur zielgerechten Umsetzung haben wir uns die folgenden Umweltschutzziele gesetzt:

  • Erfüllung der Umweltschutzgesetze und –vorschriften; fortlaufende Überprüfung der Auswirkung unserer Aktivitäten auf die Umwelt; Verfolgung von Änderungen in der Gesetzgebung; Umsetzung optimaler Verfahren soweit möglich.
  • Zusammenarbeit mit Zulieferern, die in ihren Geschäftsaktivitäten Verantwortung für Umweltschutz übernehmen und kontinuierlichen Verbesserungen zum Wohle der Umwelt verpflichtet sind.
  • Verringerung des Energieverbrauchs.
  • Förderung von Recycling, wo immer dies möglich ist.
  • Verringerung der anfallenden Abfallmengen, Entsorgung gemäß der geltenden Gesetzgebung ohne Schaden für die Umwelt zu verursachen.
  • Beteiligung der Mitarbeiter an Maßnahmen zur Aufklärung über Umweltschutzprobleme und deren Behebung.

REACH

Acal BFi verpflichtet sich zur Einhaltung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften. Um die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 einzuhalten, verpflichten wir uns zu Folgendem:

 

  • Acal BFi steht mit allen Lieferanten in Kontakt, um vollständige und korrekte Informationen über den Status aller Artikel zu erhalten und die Verfügbarkeit dieser Artikel in Zukunft sicherzustellen.

  • Die Pflicht, unsere Kunden über bestimmte Stoffe in Erzeugnissen gemäß der REACH-Richtlinie und der SVHC-Kandidatenliste zu informieren, erstreckt sich nur auf die Stoffe, die in der offiziellen Kandidatenliste aufgeführt sind, die am 28. Oktober 2008 (und danach) veröffentlicht wurde, und auch nur dann, wenn sie zu 0,1 % oder mehr vorhanden sind.

  • Wir werden alle weiteren Verpflichtungen in Bezug auf Anhang XIV und SHVC überwachen und unsere Kunden entsprechend informieren.

  • Acal BFi hat keine Stoffe vorregistriert und beabsichtigt auch nicht, solche Stoffe zu registrieren. Wir verkaufen keine Erzeugnisse, die Stoffe enthalten, die zu irgendeinem Zeitpunkt freigesetzt werden sollen. Eine Vorregistrierung oder Registrierung ist daher nicht erforderlich.

  • Acal BFi verlässt sich voll und ganz auf die von unseren geschätzten Lieferanten bereitgestellten Informationen. Auf Anfrage kann eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Lieferanten mit den SVHC-Informationen zur Verfügung gestellt werden.

 

Bei Anfragen zu REACH kontaktiern Sie uns bitte

 

Europäische Chemikalienagentur

Um die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe einzusehen, klicken Sie bitte hier.

RoHS

Richtlinie zur Beschränkung gefährlicher Stoffe (RoHS)

(Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft 2011/65 und Änderung 2015/863)

Acal BFi verpflichtet sich zur Einhaltung von Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltvorschriften. Die RoHS-Richtlinien besagen, dass für elektrische und elektronische Produkte (EEE), die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, Beschränkungen für das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Pentabromdiphenylether, Octabromdiphenylether) gelten oder, falls vorhanden, die in Anhang II der Richtlinie 2011/65/EU unter Bezugnahme auf Artikel 4 Absatz 1 angegebenen zulässigen Höchstkonzentrationen im homogenen Material unterschritten werden.

Diese gefährlichen Stoffe umfassen die folgenden Positionen und den maximalen Konzentrationswert nach Gewicht im homogenen Material:

Blei <0,1%
Quecksilber <0,1%
Kadmium <0,01%
Hexavalentes Chrom <0,1%
Polybromierte Biphenyle (PBB) oder <0,1%
Polybromierte Diphenylether (PBDE) <0,1%
Bis(2-Ethylhexyl)phthalat (DEHP) <0,1%
Benzylbutylphthalat (BBP) <0,1%
Dibutylphthalat (DBP) <0,1%
Diisobutylphthalat (DIBP) <0,1%

 

Acal BFi verlässt sich voll und ganz auf die von unseren geschätzten Lieferanten bereitgestellten Informationen. Der aktuelle RoHS-Status unserer Produkte ist auf allen relevanten Dokumenten wie Rechnungen, Lieferscheinen und Auftragsbestätigungen angegeben. Auf Anfrage kann eine schriftliche Bestätigung des Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.

 

Wir arbeiten eng mit unseren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass unsere Produkte die Anforderungen der RoHS-Novelle (22.07.2019) erfüllen.

WEEE policy

In der Europäischen Union unterliegen Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) einer Regulierung, die darauf abzielt, die zu deponierenden Mengen zu reduzieren und die recycelten Mengen zu erhöhen.


Die EU-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte schreibt vor, dass die Hersteller elektronischer Geräte für die Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten verantwortlich sind, die nach Februar 2014 in der EU in Verkehr gebracht werden. Die Richtlinie wurde Anfang 2007 in britisches Recht umgesetzt, und als Hersteller bemühen sich Acal BFi und alle relevanten Handelsabteilungen, dieser Umweltverantwortung für den Umgang mit Elektro- und Elektronik-Altgeräten gerecht zu werden.


Rücknahmepolitik (neue WEEE)


Um die britischen WEEE-Vorschriften zu erfüllen, hat Acal BFi für alle Elektro- und Elektronikgeräte, die ursprünglich in Großbritannien verkauft wurden, ein Produktrücknahmeprogramm eingeführt, das die Sammlung, Behandlung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung aller Elektro- und Elektronikgeräte umfasst, die am oder nach dem 13. August 2005 verkauft wurden. Gemäß der Gesetzgebung werden ab dem 1. April 2007 alle neuen Elektro- und Elektronik-Geräte, die von Acal BFi auf den Markt gebracht werden, unser eindeutiges Hersteller-ID-Zeichen tragen.


Rücknahmepolitik (historische WEEE)


Die WEEE-Richtlinie und die entsprechenden britischen WEEE-Bestimmungen verpflichten Acal BFi nicht zur Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, die vor dem 13. August 2005 erworben wurden. Sollten Sie jedoch einen solchen Bedarf haben, wird Acal BFi Ihre Anfrage von Fall zu Fall prüfen, wobei zu beachten ist, dass eine Verwaltungsgebühr anfallen kann.
Details zur WEEE-Registrierung


Registrierungsnummern der Hersteller - WEE/CC0069TY, BPRN00618


Bei Anfragen zu WEEE wenden Sie sich bitte per E-Mail an kontakt

 

Acal BFi-Konfliktmineralien-Politik

EU-Richtlinie 2017/821 - US Dodd Frank Act

Acal BFi verpflichtet sich zu sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Verantwortung und wird nicht wissentlich Komponenten beschaffen, die Mineralien enthalten, die direkt oder indirekt bewaffnete Gruppen in der Demokratischen Republik Kongo (DRC) oder in angrenzenden Ländern oder in Ländern, die von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit) als konfliktbetroffene oder Hochrisikogebiete definiert sind, finanzieren oder begünstigen.

 

Wir halten die EU-Richtlinie EU 2017/821 zur Festlegung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal und Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten vollständig ein. Um unserer Sorgfaltspflicht in der Lieferkette nachzukommen, verwenden wir die CMRT-Vorlage der RMI (Responsible Minerals Initiative), um diese Informationen von unseren Lieferanten zu erfragen.

 

Gemäß der EU-Richtlinie 2017/821 ist Acal BFi jedoch als sogenanntes nachgelagertes Unternehmen definiert und als solches müssen wir uns voll und ganz auf die von unseren Lieferanten erhaltenen Informationen verlassen.

 

Details zu Artikeln oder Franchises können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Konfliktstoffe

System zur Einhaltung der Richtlinien

Acal BFi Germany GmbH beteiligt sich an den folgenden Systemen zur Einhaltung der Richtlinien:

  • WEEE-Richtlinie – WEE/CC0069TY
  • Verpackungsvorschriften – Reg.-Nr. BP1465
  • Batterierichtlinie – Reg.-Nr. BPRN00618